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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 9. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Furvantis, Hahnstraße 68, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Montage, Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Markisen, Sonnensegeln und verwandten Sonnenschutzanlagen geschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

2.2 Für die Erstellung von Angeboten, die eine Besichtigung vor Ort erfordern, behält sich der Auftragnehmer vor, einen Ortstermin zu vereinbaren.

2.3 Angaben in Prospekten, Katalogen oder auf der Website sind keine verbindlichen Zusicherungen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich Sonnenschutz (Markisen, Sonnensegel). Terrassenüberdachungen aus Glas und Wintergartenbau gehören ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Ausführungstermin führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die erforderlichen Voraussetzungen für die Montage vorliegen (ausreichend tragende Wände oder Decken, ggf. vorhandener Stromanschluss bei Motorisierung).

4.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über alle für die Ausführung relevanten Gegebenheiten, insbesondere über Leitungen, Rohre oder sonstige Einbauten in Wänden und Decken.

4.3 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Preise und Zahlung

5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5.4 Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Ausführungstermine

6.1 Genannte Ausführungstermine sind Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, die die Montage unmöglich machen, sowie Lieferengpässe bei Materialien berechtigen den Auftragnehmer zur Verschiebung des Termins.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.

7.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme gemeldet werden.

7.3 Die Gewährleistung umfasst nicht Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Pflege, höhere Gewalt oder normale Abnutzung entstehen.

7.4 Für Markisentücher gilt: Ausbleichung durch Sonneneinstrahlung über mehrere Jahre ist normale Abnutzung und kein Gewährleistungsfall.

§ 8 Haftungsbeschränkung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

8.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt bei Werkleistungen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter Furvantis.sbs/privacy.html.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Für Verträge mit Verbrauchern gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dies erfordern.

11.3 Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist Frankfurt am Main. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 12 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Furvantis ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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